Eintritt in ein BenediktinerklosterKriterien und Ablauf, um Mönch oder Nonne eines Ordens zu werden
Es gibt bestimmte Bedingungen und Zeitabläufe, die man beachten muss, wenn man Mönch oder Nonne in einem Kloster der Benediktiner werden möchte.
Heutzutage fühlen sich nur noch wenige Menschen dazu berufen, ihr komplettes Leben in einem Kloster zu verbringen. Selbst bei tief Gläubigen kann es vorkommen, dass der Entschluss, Mönch oder Nonne in einem Orden zu werden, erst in einem vorangeschrittenen Alter heranreift. Aber kann wirklich jeder einfach so ins Kloster gehen? An wen wendet man sich? Und muss man sich gleich für den Rest seines Lebens entscheiden? Voraussetzungen für den KlostereintrittDa in Deutschland alle Klöster wirtschaftlich unabhängig sind, können die Orden zum großen Teil selbst bestimmen, wer denn nun ein geeigneter Kandidat ist. Es gibt bei den Benediktinern allerdings schon ein paar Kriterien, die überall gleich sind. So muss ein Aspirant zum Beispiel dem katholischen Glauben angehören. Konvertiten sind dabei ebenso gerne gesehen, wie katholisch erzogene Menschen oder gerade getaufte Atheisten. Außerdem müssen alle Interessierten volljährig und zum Zeitpunkt des Eintrittes ledig sein. In den meisten Klöstern ist es also kein Problem, wenn man zuvor verheiratet war und nun verwitwet oder im Sinne der Kirche geschieden ist. Auch spielt die Jungfräulichkeit eigentlich keine Rolle mehr. Viele Aufnahmebedingungen variieren allerdings von Kloster zu Kloster. So gibt es etwa Orden, die eine Altersgrenze fordern, oder einen Berufsabschluss sowie körperliche und geistige Gesundheit. Um sich sicher sein zu können, welches Kloster was verlangt, sollte man sich am besten direkt vor Ort informieren. Aufnahme auf Probe in ein KlosterHat man sich dazu entschlossen, ins Kloster gehen zu wollen, folgen immer diverse Gespräche mit Mönchen oder Nonnen. Erkennt der Ansprechpartner ein wahres religiöses Interesse, wird im nächsten Schritt der Novizenmeister beziehungsweise die Novizenmeisterin informiert, die sich ebenso mit dem Aspiranten unterhalten und dann das Anliegen an den Abt oder die Äbtissin weiterleiten. In kleineren Klöstern übernehmen übrigens der Prior oder die Priorin diese Aufgabe. Final wird letztlich mit dem jeweiligen Seniorat beraten, ob eine Aufnahme auf Probe erfolgen kann. Sechs Monate PostulatMan wird nicht von heute auf morgen Mönch oder Nonne. Da es sich bei einem Klosterbeitritt um eine folgenreiche Lebensentscheidung handelt, dauert der Prozess bis zur endgültigen Aufnahme mehrere Jahre. Nur so kann sich ein jeder Aspirant prüfen, ob er tatsächlich die ewigen Gelübde ablegen möchte. Der erste Schritt dieses Prozesses ist das sogenannte Postulat, welches sich vom lateinischen Wort postulatio für „Gesuch“ oder „Bitte“ ableitet. Das Postulat dauert meist ein halbes Jahr. Postulanten tragen noch keine Ordenstracht, nehmen aber an allen Ritualen und Aufgaben der Klostergemeinschaft teil, damit sie das Leben dort besser kennen lernen. Zudem wird man als Postulant vom Novizenmeister in klösterlicher Liturgie unterrichtet. Zwei Jahre NoviziatNach dem Postulat findet eine geheime Abstimmung der Klostergemeinschaft statt, die darüber entscheidet, ob eine Aufnahme in das sogenannte Noviziat (abgeleitet von dem lateinischen Begriff novus für „Neu“) erfolgt. Verläuft die Abstimmung positiv, erhält der Novize beziehungsweise die Novizin nun das erste Ordensgewand, den Habit. Dieses unterscheidet sich allerdings in Details von dem Habit der Nonnen und Mönche, die bereits das ewige Gelübde abgelegt haben. So tragen Novizinnen bei den Benediktinern etwa statt eines schwarzen einen weißen Schleier. Das Noviziat dauert in der Regel zwei Jahre. Das erste davon nennt man das kanonische Jahr. In diesen zwölf Monaten ist der Kontakt zur Außenwelt stark eingeschränkt, damit der Novize sich voll und ganz auf sein neues Leben vorbereiten und prüfen kann. Auch findet in dieser Zeit vermehrt religiöser Unterricht statt. Im zweiten Jahr übernehmen die Novizen verstärkt Aufgaben in der klösterlichen Gemeinschaft wahr und integrieren sich so. Doch auch danach kommt noch nicht das ewige Gelübde. Zeitlicher und ewiger ProfessVor dem ewigen Profess kommt der zeitliche Profess. Hier gelobt der Novize beziehungsweise die Novizin öffentlich, dass sie nach den Regeln des Benedikts und den Satzungen des Ordens leben wollen. Nach weiteren drei Jahren erst kommt dann der ewige Profess. Während eines öffentlichen Rituals legt der Mönch oder die Nonne an dieser Stelle die ewigen Gelübde ab und erhält das finale Ordensgewand. Drum prüfe, wer sich ewig bindetVom Eintritt bis zu den ewigen Gelübden vergehen in der Regel also fünfeinhalb Jahre, die man quasi zur Probe im Kloster verbringt. Diese Zeitspanne soll vor allem dazu da sein, dass man sich prüft, ob es denn auch tatsächlich der richtige Weg für einen ist. Das erklärt auch, warum nur wenige Mönche und Nonnen später die Gemeinschaft wieder verlassen wollen, obwohl natürlich auch das möglich ist.
Der Artikel Eintritt in ein Benediktinerkloster in Katholizismus unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor des Artikels Eintritt in ein Benediktinerkloster ist Nicole Korzonnek.
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